Für Fahrzeuge dieser Kategorien, mit einem zulässigen Gesamtgewicht von maximal 3,5 Tonnen, werden Vignettengebühren erhoben:
- Kfz, mit mindestens vier Rädern, bestimmt zum Personenverkehr;
- Kfz, mit mindestens vier Rädern, bestimmt zum Güterverkehr;
- Geländekraftfahrzeuge.
Sattelzugmaschinen, gelten als Fahrzeuge zum Güterverkehr mit mehr als 2 Achsen.
Fahrzeuge mit einem Anhänger, dessen zulässiges Gesamtgewicht 3,5 Tonnen übersteigt, benötigen eine zusätzliche Vignette für den Anhänger in derselben Kategorie.